Gesetze / Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 3§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin wird aufgehoben.